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   BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83   

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https://dejure.org/1984,2935
BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83 (https://dejure.org/1984,2935)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1984 - 1 D 70.83 (https://dejure.org/1984,2935)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1984 - 1 D 70.83 (https://dejure.org/1984,2935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrechtliche Relevanz der Unterschlagung eines Nachnahmebetrags durch einen Postzusteller - Anforderungen an das Vorliegen einer unbedachten persönlichkeitsfremden Tat - Verminderte Schuldfähigkeit als Milderungsgrund bei einem Dienstvergehen - Erstattung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.1980 - 1 D 53.79

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen Dienstpflichten eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83
    Amtliches Geld ist nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen (ständige Rechtsprechung: Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 1 D 53.79 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.02 - ; zuletzt Urteil vom 8. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 38.83 -).
  • BVerwG, 10.11.1981 - 1 D 96.80

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83
    Der Beamte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er den der Postkasse zunächt vorenthaltenen Betrag vor Entdeckung der Tat der Kasse wieder zugeführt, den Schaden also wieder ausgeglichen hatte (Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 - m.w.N. und vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 -).
  • BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83
    Amtliches Geld ist nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihrer Verwaltung betrauten Beamten zu dienen (ständige Rechtsprechung: Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 1 D 53.79 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.02 - ; zuletzt Urteil vom 8. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 38.83 -).
  • BVerwG, 09.06.1982 - 1 D 100.81

    Veruntreuung amtlich anvertrautes Geld - Dienstentfernung - Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83
    Der Beamte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er den der Postkasse zunächt vorenthaltenen Betrag vor Entdeckung der Tat der Kasse wieder zugeführt, den Schaden also wieder ausgeglichen hatte (Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 - m.w.N. und vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 -).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

    Er hat das mit der Erwägung gerechtfertigt, daß die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses dann vom Zufall der Entdeckung abhinge, was gegen den Grundsatz verstieße, die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses unabhängig von Vergeltungs- und Sühnedenken allein von der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Täters abhängig zu machen (vgl. Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 = BVerwGE 73, 290 -, 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 -, 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 = Dok.Ber.B 1984, 119 -, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 D 97.86 - sowie Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 = ZBR 1987, 90 = Dok.Ber.B 1987, 11).
  • BVerwG, 24.07.1984 - 1 D 2.84

    Veruntreuung von Fahrgeldeinnahmen durch einen Zugführer - Erhöhter Geldbedarf

    Eine solche ist nur dann ein beachtenswerter Milderungsgrund, wenn sie durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses entstanden ist, das nach seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auszulösen geeignet ist, der seinerseits zu einer für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlhandlung führt (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 112.76 -, vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 -).

    Eine etwa vorliegende verminderte Schuldfähigkeit wäre hier ohne Bedeutung, weil es sich um eine Verletzung einer einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Pflicht handelt, so daß sich ein Beamter, der dagegen verstößt, objektiv untragbar macht (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 D 75.83 -).

  • BVerwG, 16.01.1985 - 1 D 98.84

    Diebstahl von anvertrauten Sachen des Dienstherrn in großem Umfang eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Verhängung der schwersten Disziplinarmaßnahme dann nicht aus, wenn es sich um die Verletzung einer ganz einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Pflicht handelt, so daß sich ein Beamter der dagegen verstößt objektiv untragbar macht (zuletzt Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - ).
  • BVerwG, 25.02.1985 - 1 D 148.84

    Tätigkeit als Schalterbeamter bei der Post - Entnahme von amtlich anvertrauten

    Eine etwa vorliegende verminderte Schuldfähigkeit ist hier ohne Bedeutung, weil es sich um eine Verletzung einer einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Pflicht handelt, so daß ein Beamter, der dagegen verstößt, sich auch bei nur geringer Schuld objektiv untragbar macht (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - , vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 D 75.83 - und das bereits zitierte Urteil vom 24. Juli 1984).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 126.84

    Eigenverbrauch zuzustellenden Geldes durch einen Postzustellbeamten - Begehung

    Davon abgesehen hinge die disziplinare Höchstmaßnahme als zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erforderliche Reinigungsmaßnahme oder die Erziehung eines Beamten zu künftigem pflichtgetreuern Verhalten dann von dem Zufall des Zeitpunkts der Tatentdeckung und damit von Umständen ab, die vom Verschulden des Täters ebenso unabhängig wären wie von den beiden oben dargestellten Zwecken einer Disziplinarmaßnahme (vgl. hierzu Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 - <BVerwGE 73, 290>, vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - und vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - ).
  • BVerwG, 08.04.1986 - 1 D 108.85

    Vorübergehender Verbrauch von Nachnahmebeträgen für private Zwecke durch einen

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Zugriff überhaupt zu einem Zinsvorteil geführt hat oder nicht (vgl. Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - ).
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